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Kürzlich erhielten wir den folgenden Brief, der
nicht namentlich gezeichnet war:
Die Werkleitung des Abfallwirtschaftsbetriebs München informiert zum Verbot der
Trinkgeld-Annahme für Müllmänner
Liebe Münchnerinnen und Münchner, mehr als 750
Müllmänner sind täglich im Stadtgebiet
unterwegs, um pünktlich die Restmüll- und Wertstofftonnen bei den
Münchner Anwesen zu leeren.
Sie leisten eine schwere Arbeit und genießen dafür ein hohes Ansehen
in der Bevölkerung. Über
viele Jahre war es üblich, dass sich die Münchnerinnen und Münchner
zum Jahreswechsel mit einem Trinkgeld bei ihren Müllmännern bedankten.
Aus Gründen der Gleichbehandlung mit anderen Beschäftigten der
Stadtverwaltung und im Abfallwirtschaftsbetrieb München wurde von der Stadt entschieden, dass auch die Münchner Müllmänner ab
sofort kein Trinkgeld mehr annehmen dürfen. Denn für fast alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gilt schon lange ein Verbot der
Annahme von Bargeld. Im Abfallwirtschaftsbetrieb sind nunmehr alle Bereiche und alle Beschäftigten gleichgestellt. Viele andere
Kolleginnen und Kollegen mit Kundenverkehr, zum Beispiel auf den Wertstoffhöfen, bei der Sperrmüllabholung, beim Giftmobil, in
der Halle 2, in den AWM-Werkstätten, auf der Deponie und im Müllhof des Heizkraftwerks leisten ebenfalls schwere Arbeit. Ihnen
war eine Trinkgeldannahme schon immer untersagt.
Schutz der Mitarbeiter
Mit der neuen Regelung zur Trinkgeldannahme wird in der
Landeshauptstadt München auch der besonderen Stellung des öffentlichen Dienstes Rechnung getragen. Die Beschäftigten der
öffentlichen Hand stehen besonders im Blickfeld der Öffentlichkeit. Jeder Bürger, jede Bürgerin hat Anspruch auf eine
zuverlässige, pünktliche und zuvorkommende Leistungserbringung. Ein Verbot, Trinkgelder in jeder Form anzunehmen, trägt dazu
bei, jeden Anschein von Vorteilsnahme schon im Vorfeld abzuwehren und fördert die Integrität des öffentlichen Dienstes.
Kleine Sachspenden weiterhin erlaubt
Sie können sich auch künftig mit einer Aufmerksamkeit bei den
Müllmännern für ihre pünktliche und zuverlässige Arbeit bedanken. Sachspenden wie zum Beispiel Getränke oder Lebensmittel bis
zu einem maximalen Sachwert von 15 Euro pro Müllmann sind erlaubt. Diese Regelung gilt für alle städtischen Beschäftigten.
Das ist nicht erlaubt
Bitte geben Sie den Müllmännern kein Bargeld oder bargeldähnliche
Leistungen wie Gutscheine, Lose und Telefonkarten. Wenn Sie den Bediensteten offen oder verdeckt Trinkgelder zustecken, bringen
Sie sich selbst und die Kollegen in eine schwierige Situation. Sollte es dennoch vorkommen, sind die Müllmänner verpflichtet,
das Geld beim Antikorruptionsbeauftragten des AWM abzugeben.
Anfragen beantworten wir gerne im AWM Info-Center unter Telefon
233-96200.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Abfallwirtschaftsbetrieb München
München im Dezember 2008