UNABHÄNGIG, UNREGELMÄSSIG, UNENTBEHRLICH

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 Januar 2009 No 1
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Kürzlich erhielten wir den folgenden Brief, der nicht namentlich gezeichnet war:

 

Die Werkleitung des Abfallwirtschaftsbetriebs München informiert zum Verbot der Trinkgeld-Annahme für Müllmänner

 

Liebe Münchnerinnen und Münchner, mehr als 750 Müllmänner sind täglich im Stadtgebiet

unterwegs, um pünktlich die Restmüll- und Wertstofftonnen bei den Münchner Anwesen zu leeren.

Sie leisten eine schwere Arbeit und genießen dafür ein hohes Ansehen in der Bevölkerung. Über

viele Jahre war es üblich, dass sich die Münchnerinnen und Münchner zum Jahreswechsel mit einem Trinkgeld bei ihren Müllmännern bedankten.

Aus Gründen der Gleichbehandlung mit anderen Beschäftigten der Stadtverwaltung und im Abfallwirtschaftsbetrieb München wurde von der Stadt entschieden, dass auch die Münchner Müllmänner ab sofort kein Trinkgeld mehr annehmen dürfen. Denn für fast alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gilt schon lange ein Verbot der Annahme von Bargeld. Im Abfallwirtschaftsbetrieb sind nunmehr alle Bereiche und alle Beschäftigten gleichgestellt. Viele andere Kolleginnen und Kollegen mit Kundenverkehr, zum Beispiel auf den Wertstoffhöfen, bei der Sperrmüllabholung, beim Giftmobil, in der Halle 2, in den AWM-Werkstätten, auf der Deponie und im Müllhof des Heizkraftwerks leisten ebenfalls schwere Arbeit. Ihnen war eine Trinkgeldannahme schon immer untersagt.

Schutz der Mitarbeiter

Mit der neuen Regelung zur Trinkgeldannahme wird in der Landeshauptstadt München auch der besonderen Stellung des öffentlichen Dienstes Rechnung getragen. Die Beschäftigten der öffentlichen Hand stehen besonders im Blickfeld der Öffentlichkeit. Jeder Bürger, jede Bürgerin hat Anspruch auf eine zuverlässige, pünktliche und zuvorkommende Leistungserbringung. Ein Verbot, Trinkgelder in jeder Form anzunehmen, trägt dazu bei, jeden Anschein von Vorteilsnahme schon im Vorfeld abzuwehren und fördert die Integrität des öffentlichen Dienstes.

Kleine Sachspenden weiterhin erlaubt

Sie können sich auch künftig mit einer Aufmerksamkeit bei den Müllmännern für ihre pünktliche und zuverlässige Arbeit bedanken. Sachspenden wie zum Beispiel Getränke oder Lebensmittel bis zu einem maximalen Sachwert von 15 Euro pro Müllmann sind erlaubt. Diese Regelung gilt für alle städtischen Beschäftigten.

Das ist nicht erlaubt

Bitte geben Sie den Müllmännern kein Bargeld oder bargeldähnliche Leistungen wie Gutscheine, Lose und Telefonkarten. Wenn Sie den Bediensteten offen oder verdeckt Trinkgelder zustecken, bringen Sie sich selbst und die Kollegen in eine schwierige Situation. Sollte es dennoch vorkommen, sind die Müllmänner verpflichtet, das Geld beim Antikorruptionsbeauftragten des AWM abzugeben.

Anfragen beantworten wir gerne im AWM Info-Center unter Telefon 233-96200.


Mit freundlichen Grüßen

 

Ihr Abfallwirtschaftsbetrieb München

München im Dezember 2008

 

 

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